Ist schon etwas angeraten oder geplant?
Das ist die wichtigste Frage. Schutz besteht grundsätzlich für künftige, noch nicht bekannte Behandlungen.
- Beim Zahnarzt nach offenen Empfehlungen fragen
- Fehlende Zähne vollständig angeben
- Nicht erst nach dem Heil- und Kostenplan handeln

